Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Malerfachbetrieb Regnath) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften: Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.malerfachbetrieb-regnath.de/.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 13.06.2024 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?

 

Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Adresse:

Reichertshofer Str. 3

92361 Berngau

Telefon: 09181 90 78 77

Link zu unserer Kontaktseite der Website

Telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderung

Wir verfügen über eine telefonische Hilfe-Hotline für Menschen mit Behinderungen und die Nutzer unterstützender Technologien.

Diese können Sie unter folgender Telefonnummer erreichen: 09181907877

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

Wir versuchen unsere Website für Sie barrierefrei zu gestalten. Bitte berücksichtigen Sie aber, dass wir nur ein kleiner Betrieb sind und daher nicht die Ressourcen zur Verfügung stehen unsere Website eigens codieren zu lassen. Wir gestalten unsere Website mit Hilfe von dem CMS von jimdo.com. Verhältnismäßig versuchen wir aber, dass unsere Website sich an allen Vorgaben, die aktuell für Barrierefreiheit vorgegeben werden, in unserem möglichen Rahmen, hält beziehungsweise diese erfüllt.

Barrierefreie Alternativen

Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung: Alle wichtigen Informationen, wie Adresse, Telefonnummer und Wegbeschreibung, finden Sie auf unserer Website in Textform. So können die Informationen auch von Programmen vorgelesen werden. Alle Bilder sind auf unserer Website mit Alttexten hinterlegt, um die Motive auch möglichst hörbar zu machen.

Evaluationsmethode

Selbsttest nach der Checkliste von aktion mensch

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes: Uns ist es ein Anliegen, dass unsere Website für alle Menschen gut zugänglich ist, daher prüfen wir die Website regelmäßig bei Änderungen an der Website, ob wir die Vorgaben der Barrierefreiheit einhalten.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

 

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47

81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Sonstige Angaben zur Barrierefreiheit

Sollten Sie Fragen zur Barrierefreiheit haben oder Sie weitere Informationen benötigen, so können Sie sich gerne jederzeit persönlich an uns wenden. Wir stehen gerne mit Rat zur Seite.

Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch 09181 907877.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13.06.2024 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 13.06.2024 überprüft.

Quelle: https://www.e-recht24.de

 

Hinweis

Private und rein geschäftliche (B2B) Angebote sind vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ausgenommen. Auch Kleinunternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz bzw. eine Bilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro haben, sind nicht verpflichtet, die Anforderungen des BFSG zu erfüllen.

Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges Angebot, weil uns Inklusion am Herzen liegt. Quelle: www.berlinaten.de